Mai

14

Internetsperre für Raubkopierer

Gerade bei Heise gelesen: Die deutsche Musikindustrie stellt mal wieder Forderungen. War ja abzusehen, nachdem das in Frankreich so gut geklappt hat.

Nun soll jemand, der beim illegalen Runterladen urheberrechtlich geschützten Materials erwischt wird erst verwarnt werden und bei Wiederholung soll ihm der Internetzugang entzogen werden.

Gut und schön, aber ich hätte da eine viel dringendere Bitte. Dringender deshalb, weil die Verbrechen viel schlimmer sind – die Dinge die diese Leute sich aneignen hat dann der vormalige Besitzer nicht mehr, die Schmerzen und Qualen, die anderen Menschen dadurch zugefügt wurden sind real:

Liebe Bundesregierung,

bitte erteilt einem jeden, der wegen Diebstahl, Raub oder ähnlichen Vergehen ein zweites Mal verurteilt wurde ein lebenslängliches Verbot Häuser und Geschäfte zu betreten. Er könnte sonst rückfällig werden und wieder etwas mitnehmen, was ihm nicht gehört.

Und wenn Sie schon dabei sind, verbieten Sie doch bitte auch jedem, der zum zweiten Mal eine Körperverletzung begangen hat sich einem Menschen auf 200 Meter zu nähern.

Und etwas was uns alle angeht, weil das Verbrechen wirklich widerlich ist: Bitte verbieten sie Menschen, die einmal wegen sexuellem Missbrauch verurteilt wurden sich anderen Menschen auf 1 km zu nähern.

Danke, nur so können wir in diesen Zeiten noch für Sicherheit und Ordnung sorgen.

Kann ja nicht sein, dass Offline Verbrecher besser gestellt werden, als Online Verbrecher.

Nachtrag: Irgendwie auch zum Thema passend, trotzdem heute reziprok mit NoFollow verlinkt: Netzpolitik.org mit
neuen Informationen zur sich sammelnden Sperrlobby.

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2 Kommentare for Internetsperre für Raubkopierer

Hannes
14. Mai 2009

Sehr gute Beispiele, vor allem das mit den Häusern. Leider fehlt es viel am Verständnis. Man nimmt auch niemandem das Auto ab, wenn er eine Bank ausgeraubt hat und anschließend mit seinem Auto floh..

John Doe
14. Mai 2009

lach – da hab ich ja was vergessen:

Bitte nehmt jedem, der mal Fahrerflucht begangen hat nicht nur den Führerschein weg, verbietet zudem, dass er sich einem Auto jemals auf mehr als 5 Meter nähert.

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